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KG, 07.08.1990 - Not 2/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1991, 762
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 27.10.2016 - 20 W 352/14
Erstattungsanspruch des Notars wegen verauslagter Gerichtskosten
War der Antragsgegner - wovon auszugehen sein dürfte (vgl. etwa KG DNotZ 1991, 762; OLG Celle DNotZ 1994, 117, je m. w. N.) - noch nicht durch § 14 Abs. 4 Satz 1 BNotO daran gehindert, bei Einreichung der Rücknahmeerklärung der X AG im Rahmen des Treuhandauftrags der Gerichtskasse gegenüber die Haftung für die Gerichtskosten zu übernehmen und diese letztendlich zu begleichen, so kann allenfalls zweifelhaft sein, ob der Antragsgegner diese Aufwendungen im Verhältnis zu den hiesigen Antragstellern bei Kostenübernahme bzw. Zahlung, noch für erforderlich halten konnte, wollte man - wie oben ausgeführt - den Rechtsgedanken der §§ 675, 670 BGB hier entsprechend anwenden. - KG, 21.09.2007 - 9 U 123/06
Treuhandauftrag: Pflichtverletzung wegen der Gewährleistung der Eintragung einer …
Dabei kann dahin stehen, ob es zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines wie vorliegend formulierten Treuhandauftrages gehört, dass der Notar angeforderte Gerichtskosten erforderlichenfalls selbst einzahlt (so KG DNotZ 1991, 762; a. A. OLG Celle DNotZ 1994, 117). - OLG Düsseldorf, 17.07.2002 - 18 U 246/01 Denn die Durchführung von Fremdgeldverwahrungen nach § 23 BNotO durch einen Notar ist nur dann gewährleistet, wenn er die ihm erteilten Treuhandaufträge exakt beachtet, oder aber, soweit dies nicht möglich ist bzw. rechtlich unzulässig wäre, auf deren Abänderung drängt und wenn dies nicht möglich ist die weitere Durchführung des Treuhandauftrages ablehnt (BGH, DNotZ 1987, 560, 561; KG, DNotZ 1991, 762; OLG Gelle, DNotZ 1989, 55, 56;… Rintsche a.a.O., II 130).
- OLG Köln, 29.01.1998 - 7 U 161/97
Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers; …
In diesem Zusammenhang wäre schließlich zu prüfen gewesen, welche Bedeutung bei einer derartigen Klausel dem Kostenvorschuß beizumessen ist, von dem die Eintragung bis zur Neufassung des § 8 Abs. 2 Satz 1 KostO durch Gesetz vom 20.12.1993 abhängig gemacht werden konnte (vgl. KG DNotZ 1991, 762, 763). - OLG Naumburg, 19.12.1997 - Not 1/97
Aufhebung einer Disziplinarverfügung; Dienstaufsicht der Aufsichtsbehörde gemäß § …
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